EU AI Act
Verordnung 2024/1689 · gültig schrittweise ab 2025/2026Die EU teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein. Die Anomalieerkennung ist als Advisory-System ausgelegt: Auffälligkeiten werden markiert, die Reaktion entscheidet immer eine geschulte Fachkraft. Nach eigener Einstufung liegt kein Hochrisiko-Anwendungsfall nach Anhang III vor; die Einstufung ist im Einzelfall mit Ihrer Compliance zu bestätigen. Für jede markierte Anomalie ist nachvollziehbar, welche Sensoren und welche Datenmuster sie verursacht haben (Explainable AI). Keine automatischen Eingriffe in die Anlage.