EU AI Act
Verordnung 2024/1689 · gültig schrittweise ab 2025/2026Die EU teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein. Die Anomalieerkennung ist als Advisory-System ausgelegt: Auffälligkeiten werden markiert, die Reaktion entscheidet immer eine geschulte Fachkraft. Damit fällt sie in „minimal/limited risk" — keine Hochrisiko-Konformitätsbewertung erforderlich. Für jede markierte Anomalie ist nachvollziehbar, welche Sensoren und welche Datenmuster sie verursacht haben (Explainable AI). Keine automatischen Eingriffe in die Anlage.